Die Arbeitsstättenverordnung und zugehörige ASR konkretisieren Anforderungen an Raummaße, Verkehrswege, Beleuchtung, Raumklima, Bildschirmarbeit und Pausenräume. Im Audit werden daraus prüfbare Punkte: Luxwerte gemäß DIN EN 12464-1, Sichtverbindungen nach außen, freie Bewegungsflächen, Ergonomiestandards und Hörsamkeit. Dokumentation umfasst Messprotokolle, Fotos, Planauszüge und Mängellisten mit Verantwortlichkeiten. Klären Sie im Vorfeld, welche Nutzungsänderungen seit dem Einzug stattfanden. So lassen sich Nachrüstungen gezielt planen. Wir stellen bei Bedarf Vorlagen bereit, die juristisch korrekt und für Teams leicht verständlich sind.
Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Anlagen zur Alarmierung sowie Kennzeichnungen müssen im Alltag funktionieren, nicht nur auf Papier. Audits überprüfen Freihaltung, Türschließer, Rauch- und Wärmeabzug, Beschilderung, Sicherheitsbeleuchtung und die Aktualität von Plänen. Dabei unterstützen MLAR, VdS-Hinweise und objektspezifische Brandschutzkonzepte. Ein Praxisfall: Nach Möbelumstellungen blockierten Pflanzen eine sekundäre Route; das Audit stellte Freiräume wieder her und aktualisierte Unterweisungen. Teilen Sie uns Situationen mit, in denen Alltagsgewohnheiten Sicherheitsabsichten ungewollt unterlaufen haben.
Barrierefreiheit nach DIN 18040, klare Leit- und Orientierungssysteme, kontrastreiche Beschilderung, regelbare Arbeitsplätze und durchdachte Wegeketten stärken Teilhabe und Leistungsfähigkeit. Das Audit prüft Türbreiten, Schwellen, Sanitärräume, Taktilelemente, akustische Hinweise, flexible Möblierung und Sit-Stand-Lösungen. Ergonomische Feinheiten wie Abstände, Greifräume und Einstellbarkeit verhindern Beschwerden und erhöhen Zufriedenheit. Beteiligung von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsrat sichert Akzeptanz. Fragen Sie uns nach praxistauglichen Maßnahmen, die schnell Wirkung entfalten und zugleich langfristig inklusive Standards verankern.
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